Beherbergung
- Gäste müssen bei der Anreise neben der üblichen Registrierung ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen; auch sollen Tests vor Ort möglich sein
- Ist der Aufenthalt länger als der Test gültig ist, so ist alle 2. Tage ein kontrollierter Selbsttest (unter Aufsicht) durchzuführen
- Für die Hotelgastronomie gelten dieselben Regeln wie für die normale Gastronomie (inkl. Sperrstunde um 22:00 Uhr)
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern zwischen den Gästegruppen eingehalten werden; das Infektionsrisiko kann auch durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden (z.B. mechanische Schutzvorrichtung bzw. Abtrennung, Plexiglas etc.)
- FFP2-Maskenpflicht für Gäste in den allgemeinen Bereichen (z.B. Lobby)
- Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn wöchentlich ein negativer Testnachweis erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht
- Das Betreten des Wellness- und Fitnessbereichs wird wieder ermöglicht, es gilt die Regelung 20qm pro Gast
- Verpflichtendes Präventions- bzw Hygienekonzept und COVID-19-Beauftragter